Pfand drauf!
Alles rund um Einwegpfand
Plastikflaschen und Getränkedosen sind nicht für den Abfall gedacht, sondern gehören recycelt. Darum gibt es ab 2025 in Österreich ein neues Einwegpfandsystems. Die recycelten Pfandflaschen und Pfanddosen werden zu neue Verpackungen für Getränke verarbeitet. Dieses System schützt nicht nur die Umwelt und schont wertvolle Ressourcen, sondern fördert auch erheblich die Recyclingziele Österreichs. Auch wir bieten mit den ADEG Kaufleuten in unseren ADEG Märkten Rücknahmeautomaten an, damit Sie ab 2025 unkompliziert die neuen Einweggebinde abgeben können. In kleineren Standorten werden die Pfandflaschen und Pfanddosen manuell zurück genommen.
Was ist ab 2025 zu beachten:
- Ab dem 1.1. 2025 gibt es für alle Flaschen und Dosen mit Pfandlogo 25 Cent zurück.
- Einwegpfand-Verpackungen sind einfach am Pfandlogo erkennbar.
- Alle verschlossenen Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Liter werden künftig das Pfandlogo tragen.
- Vom neuen Einwegpfandsystem ausgenommen sind:
- Milchprodukte oder Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51 Prozent
- Sirupe
- Flaschen oder Dosen mit beschädigtem und nicht mehr lesbarem Etikett und Strichcode, werden bei der Rückgabe nicht angenommen. Darauf zu achten ist, dass die Flaschen leer und nicht zerdrückt sind. Der Flaschenverschluss muss für die Pfandrückgabe nicht auf der Flasche sein.
- Das neue Pfandsystem auf Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall leistet einen wichtigen Beitrag, um bis 2027 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen.
FAQs Einwegpfand
Auf welche Verpackungen gilt ab 2025 Pfand?
Getränkeflaschen aus Kunststoff und Metalldosen, die eine Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter haben. Als einfache Erkennung sind die Artikel mit einem Pfandlogo versehen.
Durch das Pfandlogo, das auf den Pfand-Produkten leicht erkennbar ist.
25 Cent pro Stück (gesetzlich vorgeschrieben & beim Kauf des Produktes verrechnet)
- Getränke in Kartonverpackung
- Flaschen aus Glas & Metall mit Kunststoffverschlüssen
- Flaschen für Beikost medizinischen Flüssigkeiten
- Flaschen für Milch- und Milchprodukte
- Sirupe, da sie nicht sofort konsumiert werden
Auf Sirupe ist KEIN Pfand – obwohl sie als Getränke gelten, aber nicht sofort konsumiert werden
Auf Getränke in Folienbeutel ist KEIN Pfand – da sie nicht die typische Flaschenform haben und eine Erkennung im Pfandsystem nicht möglich ist.
Ablauf Rückgabe von Verpackungen mit Pfand
- Dort wo Einwegpfand-Artikel verkauft werden, ist es auch möglich diese zurückzugeben. Außer: Getränkeautomaten, Post- und Paketstellen.
- Es gibt eine manuelle Rückgabe oder einen Rücknahmeautomaten. Bei der manuellen Rückgabe nehmen die Stellen nur die bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen an. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 0,33-Liter-Dosen und akzeptiert somit auch andere 0,33-Liter-Dosen anderer Marken zurück. Aluminiumdosen in anderen Größen oder PET-Flaschen werden nicht akzeptiert.
- Für die Rückgabe an den Automaten müssen Dosen und Flaschen leer sein
- Dosen und Flaschen dürfen nicht beschädigt sein
- Das Etikett auf der Verpackung muss für die Registrierung lesbar sein
- Bei nicht Einhaltung der Voraussetzungen kann das Pfandsystem die Verpackung nicht registrieren und es kann kein Pfand ausgezahlt werden. In diesem Fall bitte um ordnungsgemäße Entsorgung.
Ja, es werden geschlossene und geöffnete Flaschen bei der Rückgabe angenommen, unabhängig davon, ob der Verschluss noch vorhanden ist oder nicht.
Verpackungen mit Pfand sind ab 2025 mit einem Pfandlogo und einem neuen GTIN-Code versehen (vormals EAN-Code). Dadurch ist es dem Pfandsystem möglich, die Pfandprodukte zu erkennen. Produkte, die bis zum 31. März 2025 ohne Pfandlogo abgefüllt werden, sind nicht Teil des Pfandsystems und dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.
Wenn Verpackungen vom Pfandsystem nicht zurückgenommen werden können, dann sollten diese fachgerecht in den gängigen Sammelbehälter entsorgt werden. Voraussetzung für die Pfandrückgabe an Automaten sind leere und nicht zerdrückte Verpackungen mit lesbarem Etikett. Wenn auch bei manueller Prüfung die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann das Pfandsystem kein Pfand auszahlen.
Alle Einweggetränke wie Kunststoffflasche und Metalldosen von 0,1 bis 3,0 Liter mit Pfandlogo. Nicht inbegriffen bei der Rückgabe sind Verpackungen von Sirupen und Milchprodukten, ausgenommen pflanzliche Milch-Alternativen wie Hafer- oder Sojamilch. Voraussetzung für die Rückgabe an den Automaten sind leere und nicht zerdrückte Verpackungen mit lesbarem Etikett. Sollte der Automat das Gebinde nicht erkennen, kann eine manuelle Prüfung vor Ort durchgeführt werden.
Nein, es gibt keine Begrenzung wie viele Pfandverpackungen zurückgegeben werden darf. Nur bei Verkaufsstellen mit manuellen Rücknahmen, dürfen nur die übliche Anzahl bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen angenommen werden. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 4-5 Plastikflaschen und nimmt auch nur die Anzahl zurück.
Es können bei jedem Rücknahmeautomaten Pfandverpackungen zurückgegeben werden. Nur bei manuellen Rücknahmestellen werden nur die Verpackungsgrößen zurückgenommen, die auch dort verkauft werden.
Bei Verkaufsstellen mit manuellen Rücknahmen können nur die übliche Anzahl bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen angenommen werden. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 4-5 Plastikflaschen und nimmt auch nur die Anzahl zurück. Der Drogeriemarkt ist nicht verpflichtet, mehr als 20 Pfandverpackungen pro Kunde anzunehmen.
Manuelle Rücknahmestellen akzeptieren nur die von ihnen angebotenen Packungsgrößen. Eine Drogerie zum Beispiel verkauft 0,33-Liter-Dosen und nimmt somit nur 0,33-Liter-Dosen an, auch von anderen Marken. Aluminiumdosen in anderen Größen oder PET-Flaschen werden nicht akzeptiert.
Nein, Flaschen oder Dosen aus dem Ausland ohne österreichischem Pfandlogo können nicht zurückgegeben werden. Diese sollten in den entsprechenden Sammelsystemen entsorgt werden.
Nein, wenn Pfandverpackungen in Österreich gekauft wurden, können die in anderen Ländern nicht zurückgegeben werden. Diese sollten entsprechend in den Sammelsystemen entsorgt bzw. zurückgegeben werden.
Weshalb gibt es das neue Einwegpfand-System?
Mit dem neuen Pfandsystem will Österreich die Recyclingquote von PET-Flaschen und Aluminiumdosen zu erhöhen. Zurzeit werden etwa nur 70% statt 90% der gesammelten Verpackungen recycelt, was nicht für das EU gesetzte Ziel bis 2027 ausreicht. Durch das neue System soll das Ziel erreicht und hochwertige Materialien recycelt werden, um gebrauchte Verpackungen wieder herstellen zu können und nicht wegzuwerfen.
Nein, die EU erfordert kein Pfandsystem, fordert aber eine hohe Quote, was das Sammeln von Einwegplastik betrifft. In Österreich wurde mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes im Rahmen der EU-Richtlinie 2019/904, die bis 2029 eine Sammelquote von 90% vorschreibt, der rechtliche Rahmen für ein Pfandsystem geschaffen. Das Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten zu reduzieren.
Verpackungen sind wertvoll und durch das Sammelsystem werden diese recycelt und wiederverwendet. Somit wird das Wegwerfen von Kunststoff und Aluminium verhindert und die wertvollen Materialien bleiben dem Recyclingkreislauf erhalten. Das ist wichtig, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gewährleisten zu können und die Umwelt vor Müll zu schützen.
Das Pfandsystem in Österreich strebt an, ab 2025 eine Sammelquote von 80% und ab 2027 eine Sammelquote von 90% für Kunststoffflaschen zu erreichen. Diese Quoten sind entscheidend, um die Recyclingziele der EU zu erfüllen und die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffverpackungen zu verringern.
Ja, die im Pfandsystem gesammelten Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen werden recycelt und zu neuen Verpackungen verarbeitet. Durch die saubere Rückführung dieser Materialien wird ein hochwertiger Recyclingprozess sichergestellt, sodass die Rohstoffe erneut für Getränkeverpackungen verwendet werden können.
Die EU-Richtlinie 2019/904 verpflichtet Produzent:innen ab 2025 dazu, dass jede PET-Flasche mindestens 25% recyceltes Material enthält, mit dem Ziel, diesen Anteil bis 2029 auf 30% zu erhöhen. Diese Vorgaben stellen sicher, dass Unternehmen recyceltes Material verwenden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, was den Einsatz von recycelten Getränkeflaschen fördert.
In Österreich wird das Recycling von Kunststoffflaschen in speziellen Anlagen durchgeführt. Die Flaschen werden zunächst zu kleinen Kunststoffflakes verarbeitet, gereinigt und dann durch Schmelzen sowie Filtration aufbereitet. Das aufbereitete Material wird anschließend für die Herstellung neuer Flaschen verwendet.
Das Pfand gilt in Österreich nur für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen, da diese Verpackungen einen Großteil der Einwegverpackungen ausmachen, die recycelt werden müssen. Die österreichische Pfandverordnung legt fest, dass diese spezifischen Verpackungen dem Pfandsystem unterliegen, um die EU-Recyclingziele zu erreichen.