Header neues Pfandsystem ab 1.1.2025

Pfand drauf!

Alles rund um Einwegpfand

Plastikflaschen und Getränkedosen sind nicht für den Abfall gedacht, sondern gehören recycelt. Darum gibt es ab 2025 in Österreich ein neues Einwegpfandsystems. Die recycelten Pfandflaschen und Pfanddosen werden zu neue Verpackungen für Getränke verarbeitet. Dieses System schützt nicht nur die Umwelt und schont wertvolle Ressourcen, sondern fördert auch erheblich die Recyclingziele Österreichs.  Auch wir bieten mit den ADEG Kaufleuten in unseren ADEG Märkten Rücknahmeautomaten an, damit Sie ab 2025 unkompliziert die neuen Einweggebinde abgeben können. In kleineren Standorten werden die Pfandflaschen und Pfanddosen manuell zurück genommen. 

Was ist ab 2025 zu beachten:

  • Ab dem 1.1. 2025 gibt es für alle Flaschen und Dosen mit Pfandlogo 25 Cent zurück.
  •  Einwegpfand-Verpackungen sind einfach am Pfandlogo erkennbar.
  • Alle verschlossenen Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Liter werden künftig das Pfandlogo tragen.
  • Vom neuen Einwegpfandsystem ausgenommen sind:
    • Milchprodukte oder Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51 Prozent
    • Sirupe
  • Zerdrückte Flaschen oder Dosen werden bei der Rückgabe nicht angenommen. Es ist darauf zu achten, dass das Etikett unbeschädigt und der Strichcode auf der Verpackung gut lesbar ist. Der Flaschenverschluss muss für die Pfandrückgabe nicht auf der Flasche sein. Die Flaschen und Dosen müssen leer sein.
  •  Das neue Pfandsystem auf Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall leistet einen wichtigen Beitrag, um bis 2027 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen.

FAQs Einwegpfand

Auf welche Verpackungen gilt ab 2025 Pfand?

Getränkeflaschen aus Kunststoff und Metalldosen, die eine Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter haben. Als einfache Erkennung sind die Artikel mit einem Pfandlogo versehen.

Durch das Pfandlogo, das auf den Pfand-Produkten leicht erkennbar ist.

25 Cent pro Stück (gesetzlich vorgeschrieben & beim Kauf des Produktes verrechnet)

  • Getränke in Kartonverpackung
  • Flaschen aus Glas & Metall mit Kunststoffverschlüssen
  • Flaschen für Beikost medizinischen Flüssigkeiten
  • Flaschen für Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe, da sie nicht sofort konsumiert werden

Auf Sirupe ist KEIN Pfand – obwohl sie als Getränke gelten, aber nicht sofort konsumiert werden

Auf Getränke in Folienbeutel ist KEIN Pfand – da sie nicht die typische Flaschenform haben und eine Erkennung im Pfandsystem nicht möglich ist.

Ablauf Rückgabe von Verpackungen mit Pfand

  • Dort wo Einwegpfand-Artikel verkauft werden, ist es auch möglich diese zurückzugeben. Außer: Getränkeautomaten, Post- und Paketstellen.
  • Es gibt eine manuelle Rückgabe oder einen Rücknahmeautomaten. Bei der manuellen Rückgabe nehmen die Stellen nur die bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen an. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 0,33-Liter-Dosen und akzeptiert somit auch andere 0,33-Liter-Dosen anderer Marken zurück. Aluminiumdosen in anderen Größen oder PET-Flaschen werden nicht akzeptiert.

  • Dosen und Flaschen müssen leer sein
  • Dosen und Flaschen dürfen nicht beschädigt sein
  • Das Etikett auf der Verpackung muss für die Registrierung lesbar sein
  • Bei nicht Einhaltung der Voraussetzungen kann das Pfandsystem die Verpackung nicht registrieren und es kann kein Pfand ausgezahlt werden. In diesem Fall bitte um ordnungsgemäße Entsorgung.

Ja, es werden geschlossene und geöffnete Flaschen bei der Rückgabe angenommen, unabhängig davon, ob der Verschluss noch vorhanden ist oder nicht.

Verpackungen mit Pfand sind ab 2025 mit einem Pfandlogo und einem neuen GTIN-Code versehen (vormals EAN-Code). Dadurch ist es dem Pfandsystem möglich, die Pfandprodukte zu erkennen. Produkte, die bis zum 31. März 2025 ohne Pfandlogo abgefüllt werden, sind nicht Teil des Pfandsystems und dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.

Wenn Verpackungen vom Pfandsystem nicht zurückgenommen werden können, dann sollten diese fachgerecht in den gängigen Sammelbehälter entsorgt werden. Voraussetzung für die Pfandrückgabe sind leere und nicht zerdrückte Verpackungen mit lesbarem Etikett. Bei nicht Einhaltung der Voraussetzungen kann das Pfandsystem kein Pfand auszahlen.

Alle Einweggetränke wie Kunststoffflasche und Metalldosen von 0,1 bis 3,0 Liter mit Pfandlogo. Nicht inbegriffen bei der Rückgabe sind Sirupe und Milchprodukte, ausgenommen pflanzliche Milch-Alternativen wie Hafer- oder Sojamilch. Voraussetzung sind leere und nicht zerdrückte Verpackungen mit lesbarem Etikett.

Nein, es gibt keine Begrenzung wie viele Pfandverpackungen zurückgegeben werden darf. Nur bei Verkaufsstellen mit manuellen Rücknahmen, dürfen nur die übliche Anzahl bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen angenommen werden. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 4-5 Plastikflaschen und nimmt auch nur die Anzahl zurück.

Es können bei jedem Rücknahmeautomaten Pfandverpackungen zurückgegeben werden. Nur bei manuellen Rücknahmestellen werden nur die Verpackungsgrößen zurückgenommen, die auch dort verkauft werden.

Bei Verkaufsstellen mit manuellen Rücknahmen können nur die übliche Anzahl bei ihnen verkauften Getränkeflaschen und -dosen angenommen werden. Beispiel: Drogeriemarkt verkauft 4-5 Plastikflaschen und nimmt auch nur die Anzahl zurück. Der Drogeriemarkt ist nicht verpflichtet, mehr als 20 Pfandverpackungen pro Kunde anzunehmen.

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